Unter Abriebbeständigkeit versteht man die Fähigkeit der Glasuroberfläche, gegenüber der verschleissenden Wirkung beständig zu sein, die durch das Begehen oder Reiben mit mechanischen Körpern (Wagen, etc.) verursacht wird. Diese verschleissende Wirkung ist eng mit dem mechanischen Verursacher (Gummisohle, Ledersohle, etc.), dem verursachenden Material (Wasser, Sand, Schlamm, etc.) und der Verkehrsintensität verbunden. Nach der Norm 154 (in die ISO 10545/7 integriert) werden die Fliesen je nach ihrer Bestimmung in fünf Klassen eingeteilt:

    • PE I: Produkte, die für Räume mit geringer Gehbelastung und ohne abreibenden Schmutz bestimmt sind, wie Badezimmer, Schlafzimmer.
    • PE II: Produkte, die für Räume mit mittlerer Gehbelastung und mittlerem geringerem abreibenden Schmutz bestimmt sind, wie Arbeitszimmer, Wohnzimmer.
    • PE III: Produkte, die für Räume mit mittelstarker Gehbelastung und mit mittlerem abreibenden Schmutz bestimmt sind, wie Eingänge, Küchen von Privathäusern.
    • PE IV: Produkte, die für Räume mit intensiver Gehbelastung bestimmt sind, wie Restaurants, Büros, Ladenlokale, öffentliche Büros (mit Ausnahme der Bodenbeläge unter Kassen und Verkaufstheken von Geschäften und engen Zwangsdurchgängen).
    • PE V: Produkte, die für Räume mit besonders intensiver Gehbelastung bestimmt sind.

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